OLG München: Zur Vollmachtsvermutung des Urkundsnotars
Das OLG München hat mit Beschluss vom 10.3.2015 – 31 Wx 60/15 entschieden: Die Beurkundung eines Verschmelzungsvertrages zwischen der Kommanditistin einer KG (hier: GmbH) und einer anderen Gesellschaft (hier: AG) begründet nicht die Vermutung einer Vollmacht des Urkundsnotars für die übrigen Gesellschafter der KG zur Anmeldung des Gesellschafterwechsels bei der KG.