BGH: Zur Verwirkung eines rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruchs
Der BGH hat mit Urteil vom 9.10.2013 - XII ZR 59/12 - wie folgt entschieden: Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt.