BGH: Zur Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines vorläufigen Insolvenzverwalters
Der BGH hat mit Beschluss vom 21.9.2017 – IX ZB 28/14 – entschieden: Der vorläufige Insolvenzverwalter verwirkt seinen Vergütungsanspruch in der Regel nicht durch Pflichtverletzungen, die er als Insolvenzverwalter im eröffneten Verfahren begeht.