BGH: Zur Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Notierung einer besonderen Vorfrist zwecks Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist
Mit Beschluss vom 6.5.2015 - VII ZB 60/14 – hat der BGH entschieden: Ein Rechtsanwalt, der Mitglied einer aus mehreren Rechtsanwälten bestehenden Sozietät ist,ist nicht verpflichtet, in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist eine von der üblichen Vorfrist unabhängige weitere Frist zu notieren, um die Bearbeitung der Sache durch ihn im Hinblick auf seinen anstehenden Jahresurlaub sicherzustellen.