BGH: Zur Verjährungshemmung eines Prozesskostenhilfeantrags
Der BGH entschied mit Urteil vom 24.1.2008 - IX ZR 195/06 -, dass die Einreichung eines Prozesskostenhilfeantrags keine Verjährungshemmung bewirkt, wenn das Gericht die Bekanntgabe an den Gegner nicht veranlasst.
Volltext des Urteils: //BB-Online BBL2008-677-4