KG Berlin: Zur Veranlassung einer Klageerhebung durch ein Unternehmen
Mit Beschluss vom 8.3.2011 - 5 U 155/10 - hat das KG Berlin entschieden: Wenn ein Unternehmen erfolglos abgemahnt wird, mag eine weitere Abmahnung eines Organs des Unternehmens überflüssig erscheinen. Ein Unternehmen gibt aber im umgekehrten Fall keine Veranlassung zur Klageerhebung i. S. d. § 93 ZPO, wenn nicht das Unternehmen, sondern nur sein Geschäftsführer erfolglos abgemahnt worden ist.