BGH: Zur Treuwidrigkeit der Entscheidung über die Entlastung eines GmbH-Geschäftsführers
Der BGH hat mit Beschluss vom 4.5.2009 – II ZR 169/07 – entschieden: Die Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH ist treuwidrig, wenn sie zu einem Zeitpunkt erzwungen wird, zu dem die Gesellschafter zwar von der Pflichtverletzung erfahren haben, aber noch nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wurde, und sie nur dazu dient, den Geschäftsführer der Verantwortung für sein Verhalten zu entziehen und eine weitere Untersuchung zu verhindern. VolltextdesBeschl.: // BB-ONLINE BBL2009-2433-3 unterwww.betriebs-berater.de