BGH: Zur Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte
Der BGH hat mit Urteil vom 9.6.2016 - IX ZR 314/14 – entschieden: Treffen Parteien von Aktienoptionsgeschäften, die dem deutschen Recht unterliegen, für den Fall der Insolvenz einer Partei eine Abrechnungsvereinbarung, die § 104 InsO widerspricht, ist diese insoweit unwirksam und die Regelung des § 104 InsO unmittelbar anwendbar.