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Wirtschaftsrecht
15.06.2016
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Teilunwirksamkeit des Rahmenvertrags für Finanztermingeschäfte

Der BGH hat mit Urteil vom 9.6.2016 - IX ZR 314/14 – entschieden: Treffen Parteien von Aktienoptionsgeschäften, die dem deutschen Recht unterliegen, für den Fall der Insolvenz einer Partei eine Abrechnungsvereinbarung, die § 104 InsO widerspricht, ist diese insoweit unwirksam und die Regelung des § 104 InsO unmittelbar anwendbar.

                                                                                                            

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