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Wirtschaftsrecht
26.07.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Stimmberechtigung bei Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags

Mit Urteil vom 31.5.2011 - II ZR 109/10 - hat der BGH entschieden: Bei der Beschlussfassung über die ordentliche Kündigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags durch die beherrschte Gesellschaft ist der herrschende Gesellschafter stimmberechtigt.

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