OLG Zweibrücken: Zur Stichtagsregelung für den Nachweis der Aktionärsstellung (Entscheidungsreport)
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 3.7.2009 - 4 U 203/08
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Leitsatz
Fällt der Stichtag für den Nachweis der Aktionärsstellung gemäß § 123 Abs. 3 Satz 3 AktG (sog. Record Date) auf einen Sonntag, einen Sonnabend oder einen am Sitz der Gesellschaft gesetzlich anerkannten Feiertag, verschiebt er sich nicht entsprechend § 123 Abs. 4 AktG auf den nächsten vorangehenden Werktag.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Jens Wagner, RA und Counsel der Kanzlei Allen & Overy LLP, München
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