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Wirtschaftsrecht
07.05.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Sittenwidrigkeit wegen anfänglicher Übersicherung

Mit Urteil vom 19.3.2010 – V ZR 52/09 – hat der BGH entschieden, dass die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung eine verwerfliche Gesinnung voraussetzt. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.

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