BGH: Zur Sittenwidrigkeit wegen anfänglicher Übersicherung
Mit Urteil vom 19.3.2010 – V ZR 52/09 – hat der BGH entschieden, dass die Sittenwidrigkeit unter dem Gesichtspunkt einer anfänglichen Übersicherung eine verwerfliche Gesinnung voraussetzt. Hierfür streitet keine tatsächliche Vermutung.