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Wirtschaftsrecht
29.04.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Sittenwidrigkeit von Internet- Glücksspielen

Mit Urteil vom 3.4.2008 - III ZR 190/07 - hat der BGH entschieden: Der Verstoß gegen die mit einer Spielbankerlaubnis für Internet-Glücksspiele verknüpfte Auflage, dass jeder Spieler vor Spielbeginn ein Limit bestimmt, führt nicht zur Nichtigkeit der Spielverträge nach § 134 BGB i.V.m. § 284 Abs. 1 StGB. Ohne vorheriges Setzen eines Limits abgeschlossene Internet-Spielverträge sind auch nicht nach § 138 Abs. 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit nichtig.

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