BGH: Zur Schenkungsanfechtung bei Begleichung einer gegen einen Dritten gerichteten wertlosen Forderung durch Schuldner
Der BGH hat mit Beschluss vom 3.4.2014 – IX ZR 236/13 – entschieden: Begleicht der Schuldner eine gegen einen Dritten gerichtete wertlose Forderung, scheidet eine Schenkungsanfechtung aus, wenn eine weitere Person für die Forderung eine werthaltige Sicherheit gestellt hatte, die der durch die Zahlung befriedigte Gläubiger verliert.
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