BGH: Zur Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis
Mit Urteil vom 9.6.2009 - VI ZR 110/08 - hat der BGH entschieden: Der Geschädigte, dessen neuer PKW erheblich beschädigt worden ist, kann den ihm entstandenen Schaden nur dann auf Neuwagenbasis abrechnen, wenn er ein fabrikneues Ersatzfahrzeug gekauft hat.