EuGH: Zur Rechtfertigung eines Monopols für Internet-Glücksspiele
Mit Urteil vom 15.9.2011 – C-347/09 – hat der EuGH entschieden: Ein Monopol für Internet- Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit ihm das Ziel der Bekämpfung der mit diesen Spielen verbundenen Gefahren in systematischer und kohärenter Weise verfolgt wird. Die nationalen Gerichte müssen bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit eines Monopols die Kontrollsysteme, denen die in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Unternehmen unterliegen, nicht berücksichtigen.
(PM EuGH vom 15.9.2011)