BGH: Zur Pflicht des Verbrauchers, Zusendekosten nach Vertragswiderruf zu tragen
Der BGH hat mit Beschluss vom 1.10.2008 - VIII ZR 268/07 - dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Sind die Bestimmungen des Art. 6 Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 der Fernabsatzrichtlinie dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der die Kosten der Zusendung der Waren auch dann dem Verbraucher auferlegt werden können, wenn er den Vertrag widerrufen hat?