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Wirtschaftsrecht
07.05.2009
Wirtschaftsrecht
OLG München: Zur Nennung der Bestellungshindernisse eines Liquidators

Mit Beschluss vom 27.4.2009 - 31 Wx 42/09 - hat das OLG München entschieden: In der Versicherung des Liquidators sind die Straftatbestände, die Bestellungshindernisse darstellen, ausdrücklich zu nennen; nicht ausreichend ist die Erklärung, der Liquidator sei nicht wegen einer oder mehrerer vorsätzlich begangener Straftaten verurteilt worden. Gerade einem juristischen Laien ist möglicherweise nicht bewusst, dass nicht nur solche Straftaten die Bestellung als Geschäftsführer oder Liquidator hindern, die im Strafgesetzbuch geregelt sind, sondern auch Straftatbestände, die im Handels- und Gesellschaftsrecht geregelt sind.

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