BGH: Zur Nachbelehrung eines Verbrauchers
Mit Beschluss vom 15.2.2011 - XI ZR 148/10- hat der BGH entschieden: Eine Nachbelehrung nach § 355 Abs. 2 BGB muss einen für den Verbraucher erkennbaren Bezug zu seiner früheren Vertragserklärung aufweisen, der ihm deutlich macht, dass ein Belehrungsmangel im Nachhinein ausgeglichen werden soll (Bestätigung des Senatsurteils vom 26.10.2010 - XI ZR 367/07).