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Wirtschaftsrecht
26.03.2009
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Zur Mangelhaftigkeit eines als „Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung" verkauften Wohnmobils

Mit Urteil vom 19.2.2009 - 9 U 176/08 - hat das OLG Karlsruhe entschieden: Ein als „Vorführwagen zum Sonderpreis mit Zulassung" verkauftes Wohnmobil ist nicht schon dann mangelhaft, wenn zwischen dem Datum der Erstzulassung und dem Zeitpunkt, zu dem das Wohnmobil fertig gestellt wurde, ein Zeitraum von mehr als zwei Jahren liegt.

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