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Wirtschaftsrecht
13.10.2008
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Zur Kündigung des Girokontos infolge Kontenpfändung

Mit Urteil vom 26.6.2008 - 4 U 196/07 - hat das OLG Karlsruhe entschieden: Kontenpfändungen können die Kündigung des Girokontos durch eine Sparkasse nicht ohne Weiteres rechtfertigen, wenn die Sparkasse sich in einer „Sondervereinbarung Guthabenkonto" - zu Gunsten des Kunden - nur bestimmte eingeschränkte Kündigungsmöglichkeiten vorbehalten hatte. Denn die „Sondervereinbarung Guthabenkonto" ist sowohl nach ihrem Wortlaut („Sondervereinbarung") als auch nach ihrem Sinn und Zweck eine speziellere Regelung im Verhältnis zu anderweitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank.

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