OLG Frankfurt: Zur Kenntnis i.S.v. § 199 BGB bei Kick-back-reverse-Verhandlungen
Das OLG Frankfurt hat mit Urteil vom 13.11.2013 - X ZR 115/12 - entschieden: Verhandelt der Anleger mit der Bank über eine Rückerstattung des Agios, ist von der Kenntnis der der Bank zufließenden Rückvergütung auszugehen.