BGH: Zur Irreführung einer Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen - Original Kanchipur
Mit Urteil vom 17.3.2011 - I ZR 81/09 - hat der BGH entschieden: Eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen durchgestrichene (höhere) Normalpreise gegenübergestellt werden, ist irreführend, wenn sich aus ihr nicht eindeutig ergibt, ab welchem Zeitpunkt die Normalpreise verlangt werden. Sie ist zudem wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unlauter.