LG München I: Zur Insolvenzfestigkeit einfacher (nicht ausschließlicher) Nutzungsrechte an Patenten
Das LG München I hat mit Urteil vom 9.2.2012 - 7 O 1906/11 - entschieden: Einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrechte an Patenten sind jedenfalls dann insolvenzfest, wenn der frühere Inhaber des Patents im Zuge einer Ausgliederung die Patente unter Zurückbehaltung des Nutzungsrechts an die spätere Schuldnerin überträgt. Einfache (nicht ausschließliche) Nutzungsrechte an Patenten sind jedenfalls dann insolvenzfest, wenn sie unwiderruflich und zeitlich unbefristet im Zuge eines Kreuzlizenzvertrags eingeräumt werden.