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Wirtschaftsrecht
22.08.2011
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Herstellergarantie beim Kfz-Kauf

Mit Versäumnisurteil vom 6.7.2011 - VIII ZR 293/10 - hat der BGH entschieden: In einer formularmäßigen Vereinbarung über eine Anschlussgarantie für Material- oder Herstellungsfehler eines Kraftfahrzeugs, die der Fahrzeughersteller einem Fahrzeugkäufer gegen Entgelt gewährt, ist eine Klausel, nach der Garantieansprüche davon abhängen, dass der Garantienehmer die nach den Herstellerangaben erforderlichen Wartungen in den vorgegebenen Intervallen von einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchführen lässt, wegen unangemessener Benachteiligung des Garantienehmers unwirksam, wenn sie Garantieansprüche unabhängig davon ausschließt, ob eine Verletzung der Wartungsobliegenheit für den eingetretenen Schaden ursächlich geworden ist (Fortführung der Senatsurteile vom 17.10.2007 - VIII ZR 251/06, WM 2008, 263, und vom 12.12.2007 - VIII ZR 187/06, WM 2008, 559)

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