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Wirtschaftsrecht
12.05.2015
Wirtschaftsrecht
BGH : Zur Herausgabeverpflichtung eines kaskoversicherten Kfz-Käufers nach Untergang der Sache

Mit Urteil vom 25.3.2015 - VIII ZR 38/14 - hat der BGH entschieden: Der Käufer eines Fahrzeugs, welches er kaskoversichert hat, ist nach Untergang der Sache zur Herausgabe einer verbleibenden Bereicherung im Sinne des § 346 Abs. 3 Satz 2 BGB nur insoweit verpflichtet, als er etwas erlangt hat, was er herausgeben könnte. Dies ist bei einer vom Kaskoversicherer verweigerten Genehmigung der Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung der Versicherungsleistung an den Verkäufer nicht der Fall.

 

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