BGH: Zur Hemmung der Verjährung einer abgetretenen rechtshängigen Forderung
Mit Urteil vom 9.12.2010 - III ZR 56/10 - hat der BGH entschieden: Wird eine rechtshängige Forderung abgetreten und macht der Zessionar den Anspruch noch während des Vorprozesses erneut rechtshängig, hemmt auch die neue Klage die Verjährung.