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Wirtschaftsrecht
16.04.2010
Wirtschaftsrecht
OLG München: Zur Heilungswirkung der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Handelsregister

Mit Urteil vom 14.4.2010 - 7 U 5167/09 - hat das OLG München entschieden:  Die Eintragung des Umwandlungsbeschlusses im Handelsregister entfaltet keine Heilungswirkung in Bezug auf fehlerhafte Rechtshandlungen im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Umwandlung. Die Wirkung des Bestandsschutzes nach § 202 Abs. 3 UmwG steht einer richterlichen Klärung der Wirksamkeit des der Umwandlung zu Grunde liegenden Gesellschafterbeschlusses durch Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage nicht entgegen.

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