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Wirtschaftsrecht
14.07.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs

Mit Beschluss vom 2.6.2008 - II ZR 104/07 - hat der BGH entschieden: An einem die Haftung nach § 826 BGB begründenden existenzvernichtenden Eingriff fehlt es, wenn der Gesellschafter zwar Forderungen der GmbH gegen Dritte auf ein eigenes Konto einzieht, mit diesen Mitteln jedoch Verbindlichkeiten der Gesellschaft begleicht und zusätzlich in beträchtlichem Umfang aus eigenem Vermögen weitere Gesellschaftsschulden tilgt.

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