BGH: Zur Haftung organschaftlicher Vertreter für Zahlungen auf ein debitorisches Konto
Der BGH hat mitUrteil vom 3.6.2014 – II ZR 100/13 - entschieden:
Die erfolgreiche Anfechtung der von einem debitorischen Konto geleisteten Zahlungen an Gläubiger der Schuldnerin durch den Insolvenzverwalter ist bei einer Haftung des organschaftlichen Vertreters für Zahlungen auf das debitorische Konto nicht an-spruchsmindernd zu berücksichtigen.