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Wirtschaftsrecht
23.06.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Haftung einer Publikumspersonengesellschaft wegen Prospekthaftung

Der BGH hat mit Urteil vom 9.5.2017 – II ZR 344/15 – entschieden: Bei einer Publikumspersonengesellschaft ist eine Haftung wegen Prospekthaftung im weiteren Sinne insoweit ausgeschlossen, als sie sich gegen Altgesellschafter richten würde, die nach der Gründung der Gesellschaft rein kapitalistisch als Anleger beige-treten sind.

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