OLG Stuttgart : Zur Haftung des Herstellers eines Motors eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs nach §§ 826, 31 BGB
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 23.1.2020 – 13 U 244/18 – entschieden: Die grundsätzlich in Betracht kommende Haftung des Herstellers eines Motors eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Gebrauchtfahrzeugs (hier: Skoda Superb Combi) nach §§ 826, 31 BGB kann bei dem Erwerb eines Fahrzeugs im April 2016 sowohl daran scheitern, dass sich das Verhalten des Herstellers im Verhältnis zu dem mittelbar geschädigten Erwerber zu diesem Zeitpunkt nicht (mehr) als sittenwidrig darstellt, als auch daran, dass im konkreten Fall erhebliche Zweifel an der vom Erwerber zu beweisenden Kausalität des - unterstelltermaßen sittenwidrigen - Verhaltens des Herstellers für den behaupteten Schaden bestehen.