OLG Köln: Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 10.10.2007 - 13 U 84/07 - entschieden: Die unterlassene Aufklärung darüber, dass der Darlehensnehmer das Darlehen voraussichtlich zu Lebzeiten nicht mehr wird zurückzahlen können, begründet keine Haftung des darlehensgebenden Kreditinstituts.
Volltext des Urteils: //BB-Online BBL2008-677-2