BGH: Zur Gläubigerbenachteiligung bei Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen
Die Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger Insolvenzforderungen bildet keine Gläubigerbenachteiligung, wenn die Insolvenzmasse zur Befriedigung dieser Forderungen ausreicht und lediglich nachrangige Forderungen unberücksichtigt bleiben.
BGH, Beschluss vom 7.2.2013 – IX ZR 146/12