BGH: Zur Geschäftsführer-Versicherung hinsichtlich fehlender strafrechtlicher Verurteilung (Entscheidungsreport)
BGH, Beschluss vom 14.5.2010 - II ZB 5/10
Zum Entscheidungsreport-------------------------------------------------------
Leitsatz
Die vom Geschäftsführer in der Anmeldung zum Handelsregister gemäß § 8 Abs. 3 GmbHG abgegebene Versicherung, er sei „noch nie, weder im Inland noch im Ausland, wegen einer Straftat verurteilt worden", genügt den gesetzlichen Anforderungen. Es ist weder erforderlich, die in § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 GmbHG genannten Straftatbestände noch die in Rede stehenden vergleichbaren Bestimmungen des ausländischen Rechts in der Versicherung im Einzelnen aufzuführen.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Dr. Karl Benedikt Biesinger, RA und Gesellschafter der RB Reiserer Biesinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Heidelberg