BGH: Zur Gerichtsstandsbestimmung bei Klage gegen mehrere Personen
Der BGH hat mit Beschluss vom 23.2.2011 - X AZR 388/10 - entschieden: Die Bestimmung eines zuständigen Gerichts für eine Klage gegen mehrere Personen, die bei verschiedenen Gerichten ihren allgemeinen Gerichtsstand haben und als Streitgenossen im allgemeinen Gerichtsstand verklagt werden sollen, ist nicht mehr möglich, wenn der Antragsteller gegen die Beklagten bereits vor verschiedenen Gerichten Klage erhoben hat.