BGH: Zur Frage der konkludenten Genehmigung einer Einzugsermächtigungslastschrift
Mit Urteil vom 25.1.2011 - XI ZR 171/09 - Jedenfalls im unternehmerischen Geschäftsverkehr kann die Tatsache, dass ein Kontoinhaber nicht eingelöste Lastschriften durch konkrete, nachträgliche Überweisungen ausgleicht, im Einzelfall für eine konkludente Genehmigung zuvor gebuchter Lastschriften sprechen, durch deren Widerruf er sich auf leichterem Weg hätte Liquidität verschaffen können.