BGH: Zur Frage der Inkongruenz von Verrechnungen im debitorischen Bankenkontokorrent
Mit Urteil vom 7.7.2011 - IX ZR 100/10 - hat der BGH entschieden: Die Frage der Inkongruenz von Verrechnungen im debitorischen Bankenkontokorrent kann bei der Anfechtung von Rechtshandlungen innerhalb des zweiten oder dritten Monats vor der Insolvenzantragstellung für den gesamten Anfechtungszeitraum nur einheitlich beantwortet werden. Wird das Kontokorrent nicht vorher ge-kündigt, läuft der Anfechtungszeitraum bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.