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Wirtschaftsrecht
16.10.2009
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Formbedürftigkeit eines Vertrags über die Zuwendung von Stiftungsgeldern

Der Xa-Zivilsenat hat mit Urteil vom 7.10.2009 – Xa ZR 8/08 – über die Frage entschieden, ob zur Gültigkeit eines Vertrags, mit dem eine Stiftung die Zuwendung von Stiftungsleistungen verspricht, eine notarielle Beurkundung dieses Versprechens erforderlich ist. Werden Destinatären Stiftungsleistungen zugewendet, dient dies der Erfüllung des Stiftungszwecks. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein Anspruch auf die Stiftungsleistungen bereits durch die Stiftungssatzung oder erst durch den Abschluss eines Vertrags begründet wird. Wird durch eine vertragliche Zuwendung von Stiftungsleistungen allein der Stiftungszweck erfüllt, ist dieser ihr Rechtsgrund. Daher handelt es sich bei der vertraglichen Zuwendung von Stiftungsleistungen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks auch dann nicht um ein formbedürftiges Schenkungsversprechen, wenn diese Leistungen unentgeltlich versprochen werden. (PM BGH vom 7.10.2009)

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