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Wirtschaftsrecht
18.03.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Entlassung eines Mitglieds aus einem Gläubigerausschuss

Der BGH hat mit Beschluss vom 24.1.2008 - IX ZB 223/05 - entschieden: Fallen zwei Konzernunternehmen in Insolvenz und wird in jedem Verfahren ein weitgehend

personenidentisch besetzter Gläubigerausschuss gebildet, so kann eine Verfehlung,

welche die Entlassung eines Mitglieds aus einem Ausschuss rechtfertigt,

unter dem Gesichtspunkt eines Vertrauensverlusts geeignet sein, seine Entlassung

auch aus dem anderen Ausschuss nahe zu legen.

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