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Wirtschaftsrecht
20.03.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Zur Entlassung eines Anwalts als Gläubigerausschussmitglied aus wichtigem Grund

Der BGH hat mit Beschluss vom 24.1.2008 - IX ZB 222/05 - entschieden: Nutzt ein Rechtsanwalt in seiner Eigenschaft als Mitglied eines Gläubigerausschusses gewonnene Informationen zum einseitigen Vorteil eines zu den Gläubigern gehörenden Mandanten aus, kann er aus wichtigem Grund entlassen werden. Dient eine Unterrichtung des Mandanten über in dem Gläubigerausschuss geäußerte, ihm nachteilige Tatsachenbehauptungen ausschließlich dem Zweck, ihm eine Klärung bzw. Richtigstellung zu ermöglichen, sind Belange der Gläubigergesamtheit, die eine Entlassung des Rechtsanwalts als Ausschussmitglied rechtfertigen könnten, in der Regel nicht berührt.

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