OLG Düsseldorf: Zur Eintragungsfähigkeit einer Firmenänderung
Mit Beschluss vom 9.10.2009 - I-3 Wx 182 und 183/09 - hat das OLG Düsseldorf beschlossen:
Eine Firma, die eine Verwechselung mit dem Rechtsformzusatz einer Partnerschaftsgesellschaft nicht ausschließt, weil hinreichende wesentliche Unterscheidungsmerkmale zu jener Rechtsformbezeichnung fehlen (hier: „Partner Logistics Immobilien GmbH"), ist nicht eintragungsfähig.