OLG München: Zur Eintragung eines Teilgewinnabführungsvertrags
OLG München: Mit Beschluss vom 17.3.2011 - 31 Wx 68/11 - hat das OLG München entschieden: Ein Vertrag, mit dem sich eine GmbH im Rahmen einer stillen Beteiligung verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns an den stillen Gesellschafter abzuführen, kann nicht im Handelsregister eingetragen werden.