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Wirtschaftsrecht
02.07.2010
Wirtschaftsrecht
OLG München: Zur Eintragung eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB

Mit Beschluss vom 23.6.2010 - 31 Wx 105/10 - hat das OLG München entschieden: Für den Eintrag eines Haftungsausschlusses nach § 25 Abs. 2 HGB bedarf es jedenfalls dann keines Nachweises durch Vorlage der Vereinbarung in Gestalt der entsprechenden Vertragsbestandteile, wenn die Anmeldung der Eintragung des Haftungsausschlusses sowohl von dem Geschäftsführer der übernehmenden GmbH als auch von den Geschäftsführern der übernommenen GmbH unterschrieben ist (im Anschluss an OLG München 30.4.2008, GmbHR 2008, 705).

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