EuG: Zur Eintragung einer ausschließlich aus ihrer Form bestehenden Marke als Gemeinschaftsmarke
Mit Urteil vom 6.10.2011 – T-508/08 – hat das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) entschieden: Die Form eines der Lautsprecher von Bang & Olufsen kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden. Eine Eintragung als Gemeinschaftsmarke ist nicht möglich, da die Marke ausschließlich aus der Form dieses Lautsprechers besteht, die dem Produkt einen wesentlichen Wert verleiht. Nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke ist eine Marke aus bestimmten, in dieser Verordnung ausdrücklich aufgeführten Gründen von der Eintragung ausgeschlossen. Dies gilt u. a. für Marken, die keine Unterscheidungskraft haben, und für Zeichen, die ausschließlich aus der Form bestehen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht.