OLG München: Zur Eintragung einer Kapitalerhöhung bei einer nach Musterprotokoll gegründeten Unternehmergesellschaft
Das OLG München hat mit Beschluss vom 6.7.2010 - 31 Wx 112/10 - entschieden: Die allein aus dem Kapitalerhöhungsbeschluss folgende Änderung der Satzung beschränkt sich auf den einfachen Tausch der bisherigen mit der neuen Stammkapitalziffer. Wenn durch bloßen Austausch der Kapitalziffer keine in sich widerspruchsfreie neue Fassung der Satzung hergestellt werden kann, bedarf es eines gesonderten Gesellschafterbeschlusses hinsichtlich der Anpassung der Satzung.
Hinweis der Redaktion: Vgl. dazu demnächst den Kommentar von Wachter.