BGH: Zur Darlegungs- und Beweislast fahrlässigen Verschweigens von Rückvergütungen
Mit Urteil vom 12.5.2009 - XI ZR 586/07 - hat der BGH entschieden: Verletzt ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen seine Pflicht, den Kunden über Rückvergütungen aufzuklären, trägt es die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass es nicht vorsätzlich gehandelt hat, auch dann, wenn seine Haftung für fahrlässiges Handeln nach § 37a WpHG verjährt ist (Fortführung von BGHZ 170, 226). Die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens gilt auch im Falle unterlassener Aufklärung über Rückvergütungen.
Hinweis der Redaktion: Dazu demnächst der Kommentar von Edelmann.