BGH : Zur Beseitigung der in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegenden Gläubigerbenachteiligung
Der BGH hat mit Urteil vom 2.5.2019 – IX ZR 67/18 – entschieden: Die in der Rückzahlung eines Gesellschafterdarlehens liegende Gläubigerbenachteiligung wird nicht beseitigt, indem der Gesellschafter die empfangenen Darlehensmittel zwecks Erfüllung einer von ihm übernommenen Kommanditeinlagepflicht an die Muttergesellschaft der Schuldnerin weiterleitet, welche der Schuldnerin anschließend Gelder in gleicher Höhe auf der Grundlage einer von ihr übernommenen Verlustdeckungspflicht zur Verfügung stellt.