BGH: Zur Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters
Mit Beschluss vom 23.9.2010 - IX ZB 204/09 - hat der BGH entschieden: Ansprüche aus § 64 Abs. 2 GmbHG a. F. (§ 64 Satz 1 und 2 GmbHG) gegen den Geschäftsführer wegen unzulässiger Zahlungen sind in der Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Verwalters mit ihrem voraussichtlichen Realisierungswert zu berücksichtigen.