OLG Stuttgart: Zur Berechnung leasingtypischer Ausgleichsansprüche
Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 5.10.2010 – 6 U 115/10 – entschieden: Leasingtypische Ausgleichsansprüche wie der Anspruch auf Ausgleich des Fahrzeugminderwerts sind nicht nur bei vorzeitiger, sondern auch bei vertragsgemäßer Beendigung des Leasingverhältnisses nach Ablauf der vereinbarten Leasingdauer ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihnen eine steuerbare Leistung (§ 1 Abs. 1Nr. 1 UStG) nicht gegenübersteht und der Leasinggeber deshalb Umsatzsteuer auf sie n icht zu entrichten hat (Fortführung BGB, Urteil vom14.3.2007 – VIII ZR 68/06)