BGH: Zur Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit
Mit Beschluss vom 14.7.2011 – III ZR 23/11 – hat der BGH entschieden: Der Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit ist nicht nach dem bezifferten Schuldbetrag, sondern ihrer zu schätzenden wirtschaftlichen Bedeutung zu bemessen, wenn eine künftige Inanspruchnahme des Klägers in der Zukunft als ausgeschlossen erscheint.